MilitaryMovieCars

Impressum

Verantwortlich:

Military Movie Cars

Fair Play GbR
Gerald Friese
Oberförstchen 27
02633 Göda

Kontakt:
Telefon: +49 172 7615799
www.military-movie-cars.de 
E-Mail: mail@military-movie-cars.de

 

 

Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer:

DE191242185

AGBs

1. Gegenstand der AGB

1. Military Movie Cars, vertreten durch Fair Play Fa. G. Friese GbR. bietet einen Vermittlungsservice von Fahrzeugen, Equipment, etc. für Film,- Fernseh,- Werbeproduktionen und Events an. Diese AGB‘s regeln die Beziehungen zwischen dem Eigentümer bzw. Besitzer (Anbieter) einer Sache (Objekt) und Military Movie Cars (Vermittler/ Vermieter) und dem jeweiligen Hauptmieter. Military Movie Cars wird sich im Rahmen des Vertrages bemühen, die vom Anbieter zur Vermittlung angebotenen Sachen an Interessenten (Hauptmieter) zu vermitteln. Diese können zum Beispiel Film- und Medienunternehmen sein, aber auch andere (private) Mieter.
2. Kunden von Military Movie Cars sind sowohl Anbieter als auch Hauptmieter.
3. Military Movie Cars tritt als Vermittler fremder Leistungen ("Vermittlung") auf. Das Objekt wird durch den Anbieter zur Verfügung gestellt und vom Hauptmieter tatsächlich genutzt.
5. Für die Vermittlung des/ der Objekts(e) des Anbieters an den Mieter erhält Military Movie Cars eine Provision.

 

2. Registrierung eines Objekts auf military-movie-cars.de
1. Anbieter können ein Objekt bei Military Movie Cars kostenlos registrieren und zu jedem Zeitpunkt widerrufen. Die Registrierung erfolgt per Email. Ein Widerruf erfolgt per Email. Bereits geschlossene Mietverträge werden durch den Widerruf nicht berührt.
2. Der Anbieter beauftragt Military Movie Cars durch die Registrierung eines Objekts mit der Bereitstellung dieses Objekts auf der Webseite und mit der Vermittlung an Mieter.
3. Der Anbieter erklärt durch das Akzeptieren dieser AGB, dass er Eigentümer oder berechtigter Nutzer des Objekts ist, insbesondere zum Anbieten des Objekts berechtigt ist.
4. Military Movie Cars wird sich bemühen, eine möglichst positive Darstellung des Objekts auf der Webseite zu erreichen und das Objekt hierdurch für einen potentiellen Mieter attraktiv zu machen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art der Darstellung besteht nicht.
5. Military Movie Cars bestätigt die Registrierung des Objekts per Email an die bei der Registrierung übermittelten Email-Adresse.
6. Der Anbieter verpflichtet sich, umgehend anzuzeigen, wenn sich das Objekt nicht mehr zur Vermietung zur Verfügung steht, sich nicht mehr in seinem Eigentum befindet, er nicht der (auch zum Anbieten im Sinne dieser Seite) berechtigte Nutzer des Objekts ist, oder wenn sich wesentliche Eigenschaften des Objekts ändern (z.B. Fahrfähigkeit, Zustand, optisches Erscheinungsbild, etc.).

 

3. Erfassung / Aufnahme
1. Die übermittelten Anmeldungen werden durch Military Movie Cars auf Vollständigkeit und Plausibilität kontrolliert und gegebenenfalls ergänzt. Bei Vollständigkeit der Daten wird der Datensatz freigeschaltet. Military Movie Cars behält sich die Ablehnung eines Objekts ohne Angabe von Gründen vor.
2. Der Anbieter übermittelt per E-Mail oder auf dem Postweg aussagekräftige Fotos des registrierten Objekts in ausreichender Zahl, die eine sinnvolle Vermarktung des Objekts ermöglichen.
3. Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Anbieter Military Movie Cars frei. Zudem versichert der Anbieter, dass übermittelte Fotos und deren Gebrauch weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter ist zudem verpflichtet, dies vorab zu prüfen. Military Movie Cars besitzt als Urheber die Rechte an allen von Military Movie Cars selbst aufgenommenen Fahrzeugfotos.
4. Die übermittelten Fotos werden gesichtet, ggf. aufbereitet und dem Datensatz des Objekts hinzugefügt.

 

4. Vermittlung
1. Bei Anfrage eines potentiellen Hauptmieters kontaktiert Military Movie Cars den Anbieter per Telefon oder Email, um die Verfügbarkeit des/ oder der Objekts(e) zu klären. Ist das Objekt für den angefragten Zeitraum verfügbar, wird ein Mietpreis pro Tag oder Stunde/ pauschal für den gesamten Einsatzzeitraum für das/ oder die Objekt(e) zwischen Anbieter und Hauptmieter durch Military Movie Cars vermittelt und im wechselseitigen Einverständnis festgelegt.
2. Anschließend übermittelt Military Movie Cars dem Hauptmieter per Email oder Fax ein Angebot über die Anmietung des Objekts. Akzeptiert der Hauptmieter dieses Angebot, kommt ein Mietvertrag zustande, indem Military Movie Cars mit dem Anbieter einen Vertrag über die Anmietung/ und mit dem Hauptmieter einen Vertrag über die Vermietung schließt. Der Inhalt eines solchen Vertrages darf den "Mindestbedingungen für Mietverträge" nicht zuwider laufen, die als Anlage 1 diesen AGB angefügt sind.

 

5. Haftung
1. Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat Military Movie Cars die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.
2. Die Haftung von Military Movie Cars als Vermittler/ Vermieter für Schäden des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung (des Gesamtmietpreises) beschränkt, soweit der Schaden des Anbieters von Military Movie Cars oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Military Movie Cars oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Anbieters; für diese Schäden haftet Military Movie Cars nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Sofern der Anbieter kein Verbraucher ist, beschränkt sich die Haftung von Military Movie Cars zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.

4. Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Military Movie Cars gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 haftet Military Movie Cars als Vermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner – Anbieter und Hauptmieter in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.  Insbesondere für Schäden am vermittelten Objekt, egal von wem verursacht,  übernimmt Military Movie Cars keinerlei Haftung.

 

6. Provision
1. Military Movie Cars finanziert sich durch eine im erfolgreichen Vermittlungsgeschäft anfallende Provision.
2. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn sowohl zwischen Anbieter und Vermieter als auch zwischen Vermieter und Hauptmieter ein Mietvertrag zustande kommt.
3. Military Movie Cars erhält eine Provision in Höhe von 30% des Netto-Mietpreises, der im Mietvertrag festgelegt wurde. Die Provision wird vom Hauptmieter bezahlt.
4. Die Mietzahlung wird an Military Movie Cars geleistet. Nach Abzug der Provision erhält der Anbieter den im Vertrag vereinbarten Netto-Mietpreis, ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

7. Preise

Alle auf der Internetseite www.military-movie-cars.de genannten und aufgeführten Mietpreise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

8. Umgang mit Daten
1. Military Movie Cars verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten und insbesondere zur Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen.
2. Gemäß §§ 33 BDSG und 3 TDDSG wird der Anbieter belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen von Military Movie Cars gespeichert, verarbeitet und bezüglich der Vermittlung von Objekten an Mieter weitergeleitet werden.
3. Der Anbieter wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

 

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bautzen.

(Stand: Oktober 2015)

 

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